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   BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57   

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BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57 (https://dejure.org/1957,91)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1957 - IV C 67.57 (https://dejure.org/1957,91)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1957 - IV C 67.57 (https://dejure.org/1957,91)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRVO Nr. 165 § 36, § 43 S. 1, § 54 Abs. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 66
  • NJW 1958, 1317 (Ls.)
  • NJW 1958, 840
  • DVBl 1958, 176
  • DÖV 1958, 503
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Belehrung unzutreffend ist, insbesondere nebensächliche Förmlichkeiten als zwingend darstellt und dadurch die Rechtsverfolgung erschwert (vgl. BVerwGE 6, 66, Urteil vom 2. Mai 1958 - BVerwG I C 115.56 - [NJW 1958, 1554]).
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Hiervon geht im übrigen auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus (BVerwGE 6, 66; BVerwG NJW 1962, 1362; MdR 1967, 329).
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 58 Abs. 2 VwGO, der auch im Hinblick auf Rechtsmittelbelehrungen im Vorverfahren des Lastenausgleichsrechts anwendbar ist, ist eine Rechtsmittelbelehrung unrichtig erteilt, wenn sie einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz enthält, der auf eine Erschwerung der Rechtsmitteleinlegung hinausläuft (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 13 = ZLA 1963, 120], vom 26. März 1962 - BVerwG V B 78.61 - [DÖV 1962, 556 = NJW 1962, 1363 - Buchholz BVerwG 310, § 58 VwGO Nr. 3 = VerwRspr. Bd. 15 S. 99] und vom 18. Dezember 1957 [BVerwGE 6, 66 f.]).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 72.61

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung

    Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß die Belehrung nicht etwa als "Gebrauchsanweisung" verstanden werden darf, die allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung trägt, dem Betroffenen alle Einzelheiten seines Verhaltens vorschreibt und ihm damit auch jede eigene Verantwortung abnimmt (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66).

    Die Frist ist vielmehr nur dann mehr in Lauf gesetzt, (1) wenn die Belehrung Unzutreffendes sagt, insbesondere wenn sie nebensächliche Formalitäten als zwingend hinstellt und dadurch dem Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, wenn sie zumindest aber den Eindruck in ihm hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66).

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Rechtsmittel

    Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß diese nicht allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen braucht; sie hat dem Betroffenen nicht alle Einzelheiten Beines Verhaltens vorzuschreiben und kann ihm nicht jede eigene Verantwortung abnehmen (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66).

    Die Frist ist vielmehr nur dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Belehrung Unzutreffendes sagt, insbesondere wenn sie nebensächliche Formalitäten als zwingend hinstellt und dadurch dem Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, wenn sie zumindest aber den Eindruck in ihn hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66).

  • BVerwG, 17.07.1958 - III C 283.57

    Rechtsmittel

    (Bestätigung derEntscheidungen vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 67.57 - undvom 17. September 1954 - BVerwG IV B 08.54 -).

    Die vom Landesverwaltungsgericht noch für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage ist inzwischen durch das Urteil des IV. Senatsvom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 67.57 (BVerwGE 6, 66 = DVBl. 1958 S. 176 = NJW 1958 S. 840) - dahin entschieden, daß im Geltungsbereich der MRVO Nr. 165 die in die Form einer Mußvorschrift gekleidete Forderung, Klage und weitere Schriftsätze nebst Anlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen, eine Rechtsmittelbelehrung nicht fehlerhaft mache, auch wenn es sich dabei inhaltlich nur um eine Sollvorschrift handele.

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61

    Rechtsmittel

    Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß diese nicht etwa allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen braucht; sie kann dem Empfänger nicht alle Einzelheiten seines Verhaltens vorschreiben und ihm nicht jede eigene Verantwortung abnehmen (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66).

    Die Frist ist vielmehr nur dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Belehrung Unzutreffendes sagt, insbesondere wenn sie nebensächliche Formalitäten als zwingend hinstellt und dadurch dem Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, wenn sie zumindest aber den Eindruck in ihm hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66).

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Rechtsmittelbelehrung mit unrichtigem oder irreführendem Inhalt, der auf eine Erschwerung der Rechtsmitteleinlegung hinausläuft, nicht geeignet, die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen (vgl. u.a. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1957 [BVerwGE 6, 66 [BVerwG 18.12.1957 - IV C 67/57]]; vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - [ZLA 1963, 120]; vom 26. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 191 [BVerwG 26.10.1966 - BVerwG V C 10.65]]; vom 18. Oktober 1967 - BVerwG 166.65 - [ZLA 1967, 375]; vom 1. November 1967 [BVerwGE 28, 178]).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 71.61

    Rechtsmittel

    Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß diese nicht etwa allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen braucht; sie kann dem Empfänger nicht alle Einzelheiten seines Verhaltens vorschreiben und ihm nicht jede eigene Verantwortung abnehmen (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66).

    Die Frist ist vielmehr nur dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Belehrung Unzutreffendes sagt, insbesondere wenn sie nebensächliche Formalitäten als zwingend hinstellt und dadurch dem Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, wenn sie zumindest aber den Eindruck in ihm hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66).

  • BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02

    Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 32.79

    Rechtsmittelbelehrung für Klage - Unrichtiger Zusatz - Abschriften -

  • BVerwG, 17.03.1994 - 1 B 98.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klagebefugnis des Ehegatten

  • BVerwG, 16.11.1973 - VII B 58.73

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der einem Widerspruchsbescheid beigefügten

  • BVerwG, 28.08.1958 - III C 256.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von

  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 21.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.12.1958 - V B 74.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65

    Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer

  • BVerwG, 13.05.1965 - V B 139.64

    Bestimmung der Mindestanforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung - Einlegung

  • BVerwG, 24.05.1961 - II B 47.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58

    Rechtsmittel

  • BFH, 14.01.1965 - IV 337/62

    Hinweispflicht eines Finanzgerichts in der Rechtsmittelbelehrung eines Urteils

  • BVerwG, 06.10.1959 - V C 393.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1959 - I B 13.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1996 - 3 S 610/96

    Rechtsmittel - Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 76.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.09.1958 - V B 73.58

    Rechtsmittel

  • BFH, 14.01.1965 - IV 337/62 S
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